Allgemeine Geschäftsbedingungen von Grenzenlos Expeditionen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“ genannt) gelten für die Erbringung von Reiseleistungen zwischen uns,

Gil Bretschneider
Grenzenlos Expeditionen
Rödlitzer Straße 4
09350 Lichtenstein

Telefon: + 49 (0) 37204 87292
Telefax: + 49 (0) 37204 586737
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
USt-IdNr.: DE290666365

(im Folgenden: „Veranstalter“ genannt) und unseren Kunden (im Folgenden: „Reisender“, gemeinschaftlich auch „die Vertragsparteien“ genannt). Diese AGB gelten nur, wenn der Reisende Verbraucher ist. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(2) Die AGB des Veranstalters gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reisenden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Veranstalter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

(4) Das Angebot des Veranstalters richtet sich ausschließlich an Reisende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Falls der Reisende das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf der Reisende das Angebot nur unter Mitwirkung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten buchen.

(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Veranstalter (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Veranstalters maßgebend.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation und Bewerbung der Reisen des Veranstalter auf seiner Website stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages dar, sondern eine Einladung an den Reisenden, die auf der Website des Veranstalters beschriebene Reise zu buchen.

(2) Die Buchung der Reise durch den Reisenden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Reisende kann das Angebot telefonisch, per Fax, per E-Mail, postalisch oder per Online-Kontaktformular gegenüber dem Veranstalter abgeben. Der Reisende ist an seine Buchung für die Dauer von vier (4) Wochen nach Abgabe der Buchung gebunden. Ein dem Reisenden als Verbraucher gegebenenfalls nach § 3 bestehendes Recht, seine Buchung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt.

(3) Für die Berechnung der Frist des Buchungseingangs ist maßgebend das Datum des E-Mail- bzw. Faxeingangs bei dem Veranstalter oder der Zeitpunkt der telefonischen Buchungsannahme durch den Veranstalter. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Sitz des Veranstalters gesetzlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der Reisende das Angebot des Veranstalters innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Veranstalter nicht mehr an sein Angebot gebunden und kann wieder frei über die Reise verfügen. Hierauf wird der Veranstalter den Reisenden in seinem Angebot nochmals besonders hinweisen.

(4) Der Veranstalter wird den Zugang der per Telefon, per E-Mail, postalisch oder über das auf der Website des Veranstalters vorgehaltene Online-Kontaktformular abgegebenen Buchung des Reisenden innerhalb von vier (4) Wochen in Schrift- oder Textform bestätigen. In einer solchen Bestätigung liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.

(4) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter die Buchung des Reisenden durch eine Annahmeerklärung (z.B. durch Buchungsbestätigung) oder durch die Ausführung der gebuchten Reise annimmt.

(5) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

(6) Der Vertragstext wird auf den Systemen des Veranstalters gespeichert.

§ 4 Widerrufsrecht

(1) Als Verbraucher steht dem Reisenden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht gem. § 312 g Abs. 2 S. 1 Ziffer 9 BGB bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken und zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. In den vorgenannten Fällen besteht eine Ausnahme vom bei Fernabsatzgeschäften mit Verbrauchern und einem sonst bestehenden Widerrufs- und Rückgaberecht.

(3) Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Gil Bretschneider, Rödlitzer Straße 4, 09350 Lichtenstein, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefon: + 49 (0) 37204 87292 , Fax: + 49 (0) 37204 586737 ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:

    • Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An Gil Bretschneider, Rödlitzer Straße 4, 09350 Lichtenstein, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden

Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

- Ende der Widerrufsbelehrung-

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Der Reisende ist verpflichtet, die für die gebuchten Reiseleistungen vereinbarten Preis zu zahlen. Sämtliche Preisangaben verstehen sich in EURO und sind Bruttopreise einschließlich der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung einer Buchungsbestätigung und eines Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises fällig, sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn feststeht, dass die Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und die weiteren Reiseunterlagen entweder im Reisebüro des Veranstalters bereitliegen oder diesem verabredungsgemäß zugesendet worden sind. Den genauen Fälligkeitstermin für die Restzahlung teilt der Veranstalter dem Reisenden mit der Buchungsbestätigung bzw. einer Rechnung mit.

(3) Der restliche Rechnungsbetrag ist ohne Abzug spätestens innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn fällig. Im Falle einer Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort ohne Abzug fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Veranstalters maßgebend. Ist bis 30 Tage vor Reiseantritt der Reisepreis nicht gezahlt, wird nach Mahnung und Ablauf einer angemessenen Frist zur Zahlung des Reisepreises der Vertrag aufgelöst. Es wird dann eine Entschädigung wie beim Rücktritt des Reisenden gem.

§ 9 dieser AGB fällig, es sei denn, dass zu diesem Zeitpunkt bereits ein erheblicher Reisemangel vorlag.

(4) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und der Vertragserfüllung vier (4) Monate und erhöhen sich die Beförderungskosten oder die Abgaben für bestimmte Leistungen wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, so kann der vereinbarte Reisepreis in dem Umfang geändert werden, wie sich die Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Über eine Änderung des Reisepreises wird der Veranstalter den Reisenden unverzüglich in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist jedoch nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus dem Programm des Veranstalters zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche anzubieten. Der Reisende hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen.

(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Reisenden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Veranstalters gegenseitig verknüpft oder von dem Veranstalter anerkannt sind.

§ 6 Leistungsänderungen

(1) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

(2) Eine Änderung einer Reiseleistung ist dem Reisenden unverzüglich nach der Kenntnis des Veranstalters zu erklären.

(3) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus dem Programm des Veranstalters zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche anzubieten. Der Reisende hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Änderung der Reiseleistung dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen.

§ 7 Haftung für Mängel

(1) Der Veranstalter haftet für Reismängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Die Reiseleitung des Veranstalters ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

(3) Garantien im Rechtssinne erhält der Reisende durch den Veranstalter nicht.

(4) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr beginnend mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

(5) Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt

§ 8.

§ 8 Haftung für Schäden

(1) Hinsichtlich der von dem Veranstalter erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Reisende regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten).

(3) Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.

(4) Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

§ 9 Rücktritt und Stornierung des Reisenden

(1) Der Reisende kann vor Reisebeginn jederzeit gegenüber dem Veranstalter vom Vertrag zurücktreten.

(2) Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, kann der Veranstalter einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Im Falle eines Rücktritts beträgt die Rücktrittsentschädigung:

  • bis zum 45. Tag vor Reiseantritt die gem. § 4 Absatz 2 geleistete Anzahlung vom Reisepreis brutto
  • vom 44. bis zum 29. Tag vor Reiseantritt 60 % vom Reisepreis brutto
  • vom 28. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 70 % vom Reisepreis brutto
  • vom 14. bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 80 % vom Reisepreis brutto
  • vom 7. Tag vor Reiseantritt bis Reisebeginn 95 % vom Reisepreis brutto

Dem Reisenden steht der Nachweis frei, dass dem Veranstalter kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist.

(3) Der Veranstalter behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Stornierungsbedingungen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

(4) Eine Stornierung des Reisenden bedarf der Schriftform und muss mit eingeschriebenem Brief oder per Einwurfeinschreiben zugestellt werden. Die Rechtzeitigkeit der Stornierung bestimmt sich nach deren Eingang bei dem Veranstalter.

§ 10 Rücktritt des Veranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmeranzahl

(1) Der Veranstalter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine auf der Webseite oder Reisebestätigung angegebene Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird. Der Veranstalter hat den Rücktritt vor Fälligkeit des Restreisepreises, spätestens aber am 14. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht werden kann, wird der Veranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

(2) Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück, wenn er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, eine mindestens gleichwertige Reise aus dem Angebot des Veranstalters zu buchen.

In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Rechnungsbeträge vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen dem Reisenden nicht zu.

Alternativ kann der Termin nach Abstimmung der Vertragsparteien auf ein anderes Datum umgebucht werden. Entstehende Mehrkosten für die Umbuchung sind vom Reisenden zu tragen. Die Mehrkosten setzen sich aus den Kosten für die erneute Anfahrt zum Veranstaltungsort sowie einer Bearbeitungspauschale zusammen.

§ 11 Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen

(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. außergewöhnliche verkehrsgefährdende Wasserstraßenzustände, besondere Witterungsereignisse, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Streik, unvorhergesehene behördliche Anordnungen oder sonstige Betriebsstörungen, etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Parteien den Vertrag kündigen. Bezüglich der Rückabwicklung gilt

§ 651i Abs. 2 BGB.

(2) Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Der Veranstalter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter das Vertragsverhältnis nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält (z.B. insbesondere bei Verstoß gegen die Sicherheitsunterweisung), dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle der Kündigung behält der Veranstalter seinen Anspruch auf den Reisepreis. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der dem Reisenden von den Leistungsträgern erstatteten Beiträge.

§ 12 Ersatzteilnehmer

(1) Teilnahmeberechtigt ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich.

(2) Tritt ein Dritter in den Vertrag zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter ein, so haften er und der Reisende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten.

(3) Für Buchungsänderungen aufgrund eines Ersatzteilnehmers wird eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 Euro inklusive der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer pro Änderungsvorgang erhoben.

§ 13 Obliegenheiten des Reisenden und Hinweise für Abenteuerreisen

(1) Der Reisende ist verpflichtet, die ihm übersandten Reiseunterlagen auf deren Vollständigkeit hin zu kontrollieren. Insbesondere hat dieser die Übereinstimmung zwischen Buchung und den übersandten Reiseunterlagen zu überprüfen. Stellt der Reisende hierbei offensichtliche Abweichungen fest, so ist dieser verpflichtet, den Veranstalter unverzüglich zu informieren.

(2) Der Reisende ist für die Beschaffung von erforderlichen Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten selbst verantwortlich.

(3) Die zulässigen Gepäckmaße variieren von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft. Der Reisende ist verpflichtet sich selbst über die jeweils geltenden zulässigen Gepäckmaße bei der Fluggesellschaft zu informieren.

(4) Der Reisende ist verpflichtet der Sicherheitsunterweisung und Sicherheitsanweisungen des Reiseführers, insbesondere vor jeder Aktivität (z.B. Trekking im Bergland, Wandern etc.), Folge zu leisten.

(5) Dem Reisenden ist es untersagt an Aktivitäten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss teilzunehmen.

(6) Ferner ist es dem Reisenden untersagt unter Einfluss einer schweren oder Risiko behafteten Krankheit an Aktivitäten teilnehmen. Sollten während der Reise Beschwerden oder eine Krankheit auftreten, ist der Reiseführer unverzüglich zu informieren.

(7) Dem Reisenden wird empfohlen niemals die Gruppe zu verlassen, ohne vorab den Reiseführer zu informieren.

(8) Im Reisepreis ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten. Der Veranstalter empfiehlt dem Reisenden mit der Reisebuchung den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Ferner empfiehlt der Reisende den Abschluss einer Auslandskranken- und Unfallversicherung.

§ 14 Informationen über die Identität des Luftfahrtunternehmens

Der Veranstalter ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Reisenden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens und sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so hat der Veranstalter diejenige Fluggesellschaft zu nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird. Sobald feststeht, welche Fluggesellschaft die Beförderung erbringen wird, ist der Reisende unverzüglich zu informieren. Diese Informationspflicht gilt auch für den Fall des Wechsels der Fluggesellschaft. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen (sog. Black List), ist auf der Internetseite http://air-ban.europa.eu oder auf der Seite des Luftfahrtbundesamtes www.lba.de einsehbar.

§ 15 Datenschutz und Urheberrechte

(1) Der Veranstalter erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Reisenden. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Reisenden beachtet der Veranstalter die gesetzlichen Bestimmungen. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung der Leistung beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der im Online-Angebot abrufbaren Datenschutzerklärung.

(2) Der Reisende erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.

(3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSG-neu) und des Telemediengesetzes (TMG).

(4) Der Veranstalter hat an allen Bildern, Filmen, Texten und sonstigen Dokumenten, die auf der Website des Veranstalters veröffentlicht werden bzw. dem Reisenden zugänglich gemacht wurden, die Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme, Texte und sonstigen Dokumenten ist ohne die ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.

§ 16 Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Reisende hier findet https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

(2) Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag enthält alle zwischen den Vertragsparteien über den Vertragsgegenstand getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Reisenden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(3) Ist der Reisende Verbraucher und hat dieser keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Veranstalters.

Stand: 21.05.2019

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